Spritgeld für Mitfahrer berechnen und fair aufteilen
Ein faires Spritgeld ergibt sich aus vier Angaben: den Gesamtkosten der Fahrt, der Zahl der besetzten Plätze, der Frage, ob die fahrende Person mitzahlt, und den Kilometern, die jede Person tatsächlich mitfährt. Die Beispiele rechnen mit einer Fahrt über 600 km bei 7,5 l/100 km und 2,15 € je Liter Super E10, dem Preisniveau vom Herbst 2026.
Kosten pro Kopf mit oder ohne Fahrer
Die Gesamtkosten ergeben sich aus Strecke, Verbrauch und Literpreis. Geteilt wird durch die besetzten Plätze, nicht durch die Sitzplätze im Auto. Für Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich Kilometer und Anteil, sofern alle beide Strecken mitfahren.
Gesamtkosten = Strecke ÷ 100 × Verbrauch × Literpreis
Anteil mit Fahrer = Gesamtkosten ÷ alle Personen im Auto
Anteil ohne Fahrer = Gesamtkosten ÷ Mitfahrer
direkte Strecke ohne Abholung
Hin & zurück verdoppelt die Strecke
einschließlich Fahrer
gemessener Durchschnitt
Beispielpreis – eigenen Preis eintragen
Nein = nur Mitfahrer teilen
für die ganze Fahrt
am Ziel, für alle
trägt die abgeholte Person
Wer zahlt wie viel
| Personen im Auto | Fahrer zahlt mit | Fahrer zahlt nicht |
|---|---|---|
| 2 | 48,38 € | 96,75 € |
| 3 | 32,25 € | 48,38 € |
| 4 | 24,19 € | 32,25 € |
| 5 | 19,35 € | 24,19 € |
Welche Variante passt, hängt von der Situation ab:
- Fahrer zahlt mit: üblich unter Freunden, in der Familie und bei gemeinsamen Urlaubsfahrten, wenn alle dasselbe Ziel haben. Jeder zahlt denselben Betrag, die Rechnung bleibt einfach.
- Fahrer zahlt nicht: üblich bei Mitfahrgelegenheiten und wenn die fahrende Person die Fahrt ohnehin gemacht hätte. Sie trägt Verschleiß, Versicherung, Kfz-Steuer und Wertverlust allein, dazu die Verantwortung am Steuer.
- Mischform: Die Mitfahrer zahlen den Sprit, die fahrende Person übernimmt Maut oder Parken.
Runden auf ganze Euro ist üblich; gerundet wird dabei nach unten, wenn der Betrag sonst über den tatsächlichen Kosten läge.
Umweg für die Abholung zurechnen
Steigt jemand an einem Ort zu, der nicht auf der direkten Strecke liegt, entstehen Zusatzkilometer, die diese Person allein verursacht. Verursachungsgerecht trägt sie die Umwegkosten, alle anderen zahlen ihren Normalanteil.
Kosten je km = Verbrauch × Literpreis ÷ 100
Umwegkosten = Umweg-km gesamt × Kosten je km
Anteil der abgeholten Person = Normalanteil + Umwegkosten
Kosten je km: 7,5 × 2,15 ÷ 100 = 0,16125 €
Für die Abholung fährt das Auto 7 km von der Autobahn ab und 7 km zurück, zusammen 14 km: 14 × 0,16125 = 2,26 €.
Bei vier Personen mit Fahrer zahlt die abgeholte Person 24,19 + 2,26 = 26,45 €, die drei anderen je 24,19 €. Zusammen sind das 99,02 €, also die 96,75 € der direkten Strecke plus 2,26 € Umweg, auf den Cent gerundet.
Gezählt wird immer die Differenz zur direkten Strecke, für Abholung und Absetzen getrennt. Liegt die Wohnung der Person auf dem Weg, gibt es keinen Umweg. Manche Gruppen verteilen kleine Umwege bis etwa 5 km auf alle, um die Rechnung einfach zu halten; bei regelmäßigen Fahrten oder großen Umwegen ist die Zurechnung fairer.
Teilstrecken nach Kilometern abrechnen
Steigt jemand unterwegs aus oder zu, wird die Fahrt in Abschnitte geteilt. Die Kosten eines Abschnitts teilen sich die Personen, die in diesem Abschnitt im Auto sitzen. Am Ende addiert jede Person ihre Abschnitte.
| Abschnitt | Kilometer | Kosten | Im Auto | Anteil je Person |
|---|---|---|---|---|
| Start bis Ausstieg P | 200 | 32,25 € | F, P, Q | 10,75 € |
| Ausstieg P bis Ziel | 150 | 24,19 € | F, Q | 12,09 € |
| Summe | 350 | 56,44 € | P 10,75 €, Q 22,84 €, F 22,84 € |
Durch Rundung auf Cent passen die Anteile nur bis auf 1–2 Cent zur Summe. Genauer wird es, wenn man mit dem ungerundeten Betrag je Kilometer rechnet und erst die Endbeträge rundet. Eine Kurzform ohne Abschnitte: Jede Person zahlt ihre mitgefahrenen Kilometer × Kosten je km ÷ durchschnittliche Personenzahl; bei stark wechselnder Besetzung ist die Abschnittsrechnung aber genauer.
Maut, Parken und Vignette umlegen
Neben dem Sprit entstehen Kosten, die nicht mit den Kilometern wachsen, aber nur wegen der gemeinsamen Fahrt anfallen. Sie werden wie die Spritkosten auf die Personen verteilt, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Auto sitzen.
- Streckenmaut
- Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Kroatien erheben sie je Abschnitt. Geteilt wird unter den Personen, die auf dem mautpflichtigen Abschnitt im Auto sitzen.
- Vignette
- Sie gilt pro Fahrzeug und Zeitraum, nicht pro Person: Österreich, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Bulgarien und Rumänien. Kauft die fahrende Person eine Jahresvignette, die sie ohnehin nutzt, wird nur ein angemessener Teil umgelegt, etwa der Preis einer 10-Tages-Vignette.
- Parkgebühren
- Sie gehören zur Fahrt, wenn alle zusammen am Ziel sind, etwa am Flughafen oder am Konzertgelände. Wer vorher ausgestiegen ist, zahlt nichts.
- Fähre und Tunnel
- Fähren berechnen meist Fahrzeug und Personen getrennt. Der Fahrzeuganteil wird geteilt, den Personenpreis zahlt jeder selbst. Tunnelgebühren wie am Brenner oder Felbertauern werden wie Maut behandelt.
- Nicht umgelegt
- Versicherung, Kfz-Steuer, Wertverlust und Reparaturen bleiben bei der Halterin oder dem Halter. Spritgeld gleicht die Kosten der Fahrt aus, nicht die Fahrzeughaltung.
96,75 € Sprit plus 24 € Maut plus 18 € Parken ergeben 138,75 €. Bei vier Personen mit Fahrer: 138,75 ÷ 4 = 34,69 € je Person.
Bei längeren Reisen bewährt sich eine gemeinsame Liste, in die jede Ausgabe mit Zahler und Betrag eingetragen wird. Am Ende wird die Summe geteilt und mit dem verrechnet, was jeder bereits bezahlt hat; Apps für geteilte Ausgaben nehmen diese Rechnung ab.
Feste Fahrgemeinschaft zur Arbeit
Bei einer festen Gemeinschaft wird über den Monat abgerechnet, nicht über die einzelne Fahrt. Bei 35 km einfacher Strecke, 22 Arbeitstagen, 7,5 l/100 km und 2,15 €/l fährt das Auto 35 × 2 × 22 = 1.540 km im Monat. Das kostet 15,4 × 7,5 × 2,15 = 248,33 €, also 11,29 € je Fahrtag.
| Modell | Regel | Betrag |
|---|---|---|
| Fester Fahrer, alle zahlen gleich | Monatskosten ÷ 3 | 82,78 € je Person |
| Fester Fahrer zahlt nicht mit | Monatskosten ÷ 2 Mitfahrer | 124,16 € je Mitfahrer |
| Fahrer wechseln gleichmäßig | jeder fährt gleich oft, kein Geldfluss | 0 € |
| Fahrer wechseln ungleichmäßig | 11,29 € je Fahrtag, Ausgleich nach Strichliste | nach Zählung |
Im Monat fährt A an 11 Tagen, B an 6 und C an 5. Der faire Anteil sind 82,78 € je Person.
A hat 11 × 11,29 = 124,16 € getragen, B 67,73 €, C 56,44 €. B zahlt 15,05 € an A, C zahlt 26,34 € an A. Danach hat jede Person 82,78 € getragen.
Fahren die Mitglieder unterschiedliche Autos, rechnet jeder Fahrtag mit den Kosten je km des jeweiligen Wagens. Wer einen sparsamen Kleinwagen fährt, trägt dann an seinen Tagen weniger, und der Ausgleich bleibt fair. Den Monatsbetrag für die eigene Strecke liefert der Tab Pendeln im Spritrechner; ändert sich der Literpreis deutlich, lohnt eine Neuberechnung zum Monatsanfang.
Pendlerpauschale für jeden Mitfahrer
Die Entfernungspauschale gehört jeder Person, die zur Arbeit fährt, nicht nur der, der das Auto gehört. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft setzt die Strecke zwischen der eigenen Wohnung und der eigenen ersten Tätigkeitsstätte an.
- Fahrer: eigene einfache Entfernung × 0,38 € für jeden Arbeitstag. Umwege zum Abholen erhöhen die Entfernung nicht.
- Mitfahrer: ebenfalls eigene Entfernung × 0,38 €. Bei 20 km und 220 Tagen sind das
20 × 0,38 × 220 = 1.672 €. - Höchstbetrag: An Tagen als Mitfahrer gilt die Obergrenze von 4.500 € im Jahr, an Tagen mit dem eigenen Auto nicht.
Das gezahlte Spritgeld kann der Mitfahrer nicht zusätzlich absetzen, die Pauschale deckt die Fahrtkosten bereits ab. Für die fahrende Person ist das erhaltene Spritgeld kein steuerpflichtiges Einkommen, solange es die Kosten der Fahrten nicht übersteigt. Einzelheiten zu Arbeitstagen, Homeoffice und Anlage N stehen unter Pendlerpauschale 2026.
Selbstkosten-Grenze nach Personenbeförderungsgesetz
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz ist die Mitnahme genehmigungsfrei, wenn das Gesamtentgelt aller Mitfahrer die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Wer mehr verlangt, befördert entgeltlich im Sinne des Gesetzes und bräuchte eine Genehmigung wie ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
| Kostenart | Teil der Betriebskosten |
|---|---|
| Kraftstoff oder Ladestrom | ja |
| Maut, Vignette anteilig, Parken, Fähre | ja |
| fahrleistungsabhängiger Verschleiß (Reifen, Öl) | in der Regel ja |
| Versicherung, Kfz-Steuer, Wertverlust | nein, Fixkosten der Fahrzeughaltung |
600 km, vier Personen, 96,75 € Sprit: Die drei Mitfahrer dürfen zusammen höchstens die Betriebskosten zahlen. Ohne Beteiligung der fahrenden Person sind das 32,25 € je Mitfahrer, mit Beteiligung 24,19 €.
Wer die Grenze überschreitet, riskiert mehr als ein Bußgeld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei einer gewerblichen Nutzung, die im Vertrag nicht angegeben ist, Regress nehmen, und die Einnahmen werden steuerpflichtig. Innerhalb der Selbstkosten sind Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs bei einem Unfall abgesichert. Mitfahrportale wie BlaBlaCar und fahrgemeinschaft.de sowie die Pendlerportale vieler Kommunen und Arbeitgeber begrenzen deshalb den Preis pro Sitz oder schlagen einen kilometerabhängigen Richtpreis vor.